Verfahrensweise zur Ableistung von Pflichtstunden/Arbeitseinsätze

 

Die Anzahl der zu leistenden Pflichtstunden und die Höhe der Vergütung bei Ausgleich nicht geleisteter Pflichtstunden wird für das folgende Jahr in der Jahreshauptversammlung des laufenden Jahres bekannt gegeben.

 

Termine für Arbeitseinsätze sind im Arbeitsplan aufgeführt und im Kalender hinterlegt. Zusätzlich können Einsätze bedarfs- und witterungsbedingt in den Mitglieder -Versammlungen bekannt gegeben werden!

 

Festlegung für 2024:  

 

  • Pflichtstunden 6Std. 
  • Verrechnungssatz 20€/Std. 





 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


            

Jahresarbeitsplan 2020
Termine 2020
ArbPlan 2020.pdf (691.61KB)
Jahresarbeitsplan 2020
Termine 2020
ArbPlan 2020.pdf (691.61KB)